Der Ligurische Höhenweg mit dem MTB

Der Ligurische Höhenweg ist eigentlich für Wanderer entstanden, die zu Fuß unterwegs sind, doch sind viele Wege auch MTB tauglich. Einige Etappen sind vollständig mit dem MTB befahrbar, andere haben Passagen, wo dies nicht möglich ist mit steilen Aufstiegen, in den Fels gehauenen Stufen und "Engpässen", wo die Benutzung des Fahrrads problematisch wird.

An diesen Etappen müssen gut trainierte MTB-Experten das Fahrrad schieben oder an ganz unwirtlichen Stellen das Fahrrad auf die Schulter nehmen.

Etappen längs des Höhenwegs
Folgende Etappen des Ligurischen Höhenwegs sind komplett mit dem MTB zu “machen”, wobei sich manchmal kleine Abweichungen von der zu Fuß zurückzulegenden Strecke ergeben können:


– Etappen Nr. 2 und 3 (niedrige Variante) von La Colla zum Colle Scarassan
– der erste Teil der Etappe Nr. 5 von Colla Melosa zum Passo di Collardente
– Etappen Nr. 7, 8 und 9 vom Colle San Bernardo di Mendatica zum Passo di Prale
– Etappe Nr. 11 vom Colle San Bernardo di Garessio zum Colle Scravaion
– Etappen Nr. 14, 15 und teilweise Etappe Nr. 16 vom Giogo di Giustenice zum Colle Baraccone
– Etappe Nr. 17 vom Colle di Cadibona zu den Meugge
– Etappe Nr. 25 vom Passo della Bocchetta zum Passo dei Giovi
– Etappe Nr. 37 vom Passo di Cento Croci zum Passo della Cappelletta
– Etappen Nr. 40, 41, 42 und 43 (Variante Richtung Bolano) vom Passo del Rastello nach Ceparana.

Will man den gesamten ligurischen Bergrücken von Ventimiglia nach La Spezia vollständig mit dem Fahrrad (nicht unbedingt MTB) zurücklegen, kann man den Ligurischen Höhenweg mit weiteren Routen verbinden, die teilweise bedeutend vom Höhenweg abweichen, aber dennoch zu reizvollen Orten des ligurischen Hinterlands führen. Siehe auch die Veröffentlichungen von Claudio Zaccagnino "Traversata dei Monti Liguri in mountain bike", vom Autor herausgegeben (Savona 2000) und “Il Pedalaliguria”, Autorengruppe des WWF (hg. Ambiente Srl, 1996).

Bei der Benutzung des MTB sollte man folgende Verhaltensregeln beachten:
– die Geschwindigkeit kontrollieren
– nie von den Wegen oder Karrenwegen abweichen, um Anbauflächen, Wiesen und Wälder nicht zu beschädigen
– Fußgängern immer Vor"fahrt" gewähren
– Haus- und Wildtiere nicht stören.